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Hindernisbefeuerung - ein Ãœberblick

 

Aufgrund der Bemühungen der Luftfahrzeugführer und der ICAO ist die Befeuerung von Hindernissen in der Luftfahrt international nahezu einheitlich geregelt. So sind Bauwerke ab einer bestimmten Höhe auf verschiedene Arten so kenntlich zu machen, dass die Gefahren für Pilot und Passagiere am Tage und in der Nacht minimiert werden.

 

Solche Bauwerke sind meist Türme, Kamine, Sendeanlagen verschiedener Höhen sowie Baukräne. Die jeweilige Anlage ist entsprechend den Regelungen mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung auszustatten, wobei die baulichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

 

Dies betrifft insbesondere Windkraftanlagen, bei denen die Befeuerung sowohl mechanisch als auch elektrotechnisch besondere Spezifikationen zu erfüllen hat.

 

Folgende Luftfahrthindernisse müssen unter Umständen befeuert werden (Beispiele):

 
  • Türme
  • Kräne
  • Windkraftanlagen onshore (auf dem Land)
  • Windkraftanlagen offshore (auf dem Meer)
  • Kamine
  • Häuser
  • Sendemasten
  • Funktürme